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   VGH Bayern, 19.04.2007 - 7 B 06.2498   

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VGH Bayern, 19.04.2007 - 7 B 06.2498 (https://dejure.org/2007,32780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.2007 - 7 B 06.2498 (https://dejure.org/2007,32780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 2007 - 7 B 06.2498 (https://dejure.org/2007,32780)
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  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2007 - 7 B 06.2498
    Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahme der Entscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (ständige Rechtsprechung des BVerwG seit dem Beschluss des Großen Senats vom 19.12.1984 BVerwGE 70, 356; s. auch BVerwG vom 24.1.2001 BVerwGE 112, 360).

    Die Jahresfrist beginnt demgemäß erst zu laufen, wenn diese Tatsachen vollständig, uneingeschränkt und zweifelsfrei ermittelt sind (BVerwGE 70, 356/364 f.; BVerwG vom 7.11.2000 NVwZ-RR 2001, 198; BVerwG vom 24.1.2001 BVerwGE 112, 360/362).

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2007 - 7 B 06.2498
    Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahme der Entscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (ständige Rechtsprechung des BVerwG seit dem Beschluss des Großen Senats vom 19.12.1984 BVerwGE 70, 356; s. auch BVerwG vom 24.1.2001 BVerwGE 112, 360).

    Die Jahresfrist beginnt demgemäß erst zu laufen, wenn diese Tatsachen vollständig, uneingeschränkt und zweifelsfrei ermittelt sind (BVerwGE 70, 356/364 f.; BVerwG vom 7.11.2000 NVwZ-RR 2001, 198; BVerwG vom 24.1.2001 BVerwGE 112, 360/362).

  • BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 137.00

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - Rücknahme innerhalb der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2007 - 7 B 06.2498
    Die Jahresfrist beginnt demgemäß erst zu laufen, wenn diese Tatsachen vollständig, uneingeschränkt und zweifelsfrei ermittelt sind (BVerwGE 70, 356/364 f.; BVerwG vom 7.11.2000 NVwZ-RR 2001, 198; BVerwG vom 24.1.2001 BVerwGE 112, 360/362).
  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 60/88

    Wahrung der Festsetzungsfrist, wenn Steuerbescheid vor Ablauf der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2007 - 7 B 06.2498
    Zum anderen dürfte für die Fristberechnung des Art. 48 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG nicht auf den Zeitpunkt der Zustellung an den Betroffenen abzustellen sein, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem der Rücknahmebescheid den Bereich der Behörde verlassen hat (so BFH vom 31.10.1989 NVwZ 1990, 1207; a.A. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl. 2005, RdNr. 152 zu § 48).
  • BVerwG, 26.02.1960 - VII C 198.59

    Entziehung des Doktorgrades der Medizin aufgrund eines der Führung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2007 - 7 B 06.2498
    Nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Führung akademischer Grade (GFAG) vom 9. Juni 1939 (RGBl I S. 985) i.V. mit Art. 123 Abs. 1 GG, Art. 186 Abs. 2 BV bedurften bis zum Außerkrafttreten dieses Gesetzes am 1. Oktober 1988 deutsche Staatsangehörige, die einen akademischen Grad einer ausländischen Hochschule erworben hatten, zur Führung dieses Grades der Genehmigung des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (vgl. hierzu BVerwG vom 26.2.1960 BVerwGE 10, 195).
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